Miete richtig berechnen — die exakte Methode mit Mietspiegel und Marktdaten.

Die korrekte Mietberechnung folgt einer klaren Methode: Basiswert aus dem Mietspiegel, Anpassungen durch Ausstattung, Abgleich mit der Mietpreisbremse. Wir zeigen Ihnen die exakte Berechnungsformel — und liefern für Ihre Wohnung das individuelle Ergebnis.

Kostenlose Ersteinschätzung

Die häufigsten Fehler bei der Mietfestlegung

Online-Rechner sind zu pauschal

Die meisten kostenlosen Mietrechner nutzen Durchschnittswerte ohne Berücksichtigung von Ausstattung, Lage oder Mietpreisbremse. Das Ergebnis ist oft weder marktgerecht noch rechtssicher.

Mietspiegel-Tabellen sind komplex

Qualifizierte Mietspiegel haben dutzende Kategorien, Zu- und Abschläge. Ohne Erfahrung ist eine korrekte Einordnung schwer — und Fehler können teuer werden.

Mietpreisbremse wird übersehen

In hunderten deutschen Gemeinden gilt die Mietpreisbremse. Wer sie nicht berücksichtigt, riskiert Rückforderungen durch den Mieter.

Wie wird die Kaltmiete berechnet? Die 3-Schritte-Methode

Schritt 1: Basiswert aus dem Mietspiegel ermitteln

Die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist der Ausgangspunkt jeder seriösen Mietberechnung. Für 32 deutsche Großstädte gibt es qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB — z.B. München 15,38 €/m², Berlin 7,29 €/m², Hamburg 11,20 €/m². Für kleinere Gemeinden nutzt man die Wohngeld-Mietstufe (Stufe I: 7,50 €/m² bis Stufe VII: 15 €/m²) als Näherungswert. Der Basiswert ist immer ein Durchschnitt — er wird durch Zu- und Abschläge an Ihre Wohnung angepasst.

Schritt 2: Zu- und Abschläge für Ausstattung

Auf den Basiswert werden typische Mietspiegel-Anpassungen addiert: Balkon oder Terrasse +0,25 €/m², Einbauküche +0,30 €/m², Aufzug +0,10 €/m² (bei Wohnungen ab 3. OG Pflicht), Tiefgaragen-Stellplatz +0,15 €/m², Einzelgarage +0,20 €/m². Abschläge gibt es für ungünstige Lagen: kein Aufzug ab 3. OG: −0,15 €/m². Möblierte Vermietung rechtfertigt einen Zuschlag von 1,50 €/m² — wird aber von Gerichten oft gekappt.

Schritt 3: Mietpreisbremse-Obergrenze prüfen

In Mietpreisbremse-Gebieten (§ 556d BGB) darf die Kaltmiete bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Formel: Obergrenze = Vergleichsmiete × 1,10 × Wohnfläche. Bei einer 80 m² Wohnung mit 12 €/m² Vergleichsmiete ist die Obergrenze also 1.056 € (12 × 1,10 × 80). Ausnahmen: Neubau nach 01.10.2014 (§ 556f BGB) und Vormiete-Regelung (§ 556e BGB) — dort darf bis zur bisherigen Miete gegangen werden.

Die fertige Formel

Kaltmiete = (Basiswert €/m² + Zu-/Abschläge) × Wohnfläche. Bei Mietpreisbremse: × 1,10 als Obergrenze. Dieser Wert ist die maximal zulässige Miete — wir empfehlen einen Sicherheitspuffer von 1-3 % darunter. Bei Ausnahmen (Neubau, Modernisierung) gelten andere Regeln. Unser Vermieter-Dossier übernimmt die komplette Berechnung für Sie — mit allen aktuellen Mietspiegel-Werten, Zu-/Abschlägen und Rechtsprüfung.

Rechenbeispiel

Beispielrechnung: 80 m² Wohnung in München-Schwabing

Eine typische Altbauwohnung mit Balkon, Einbauküche und Aufzug im 3. OG. Baujahr 1960, gehobene Ausstattung nach Modernisierung 2018.

Basiswert München 202515,38 €/m²
+ Balkon+0,25 €/m²
+ Einbauküche+0,30 €/m²
+ Aufzug+0,10 €/m²
= Vergleichsmiete16,03 €/m²
× 80 m² = Vergleichsmiete gesamt1.282 €
§556d-Obergrenze (+10 %)1.410 €
Empfehlung (3 % Puffer)1.370 €

So hilft Ihnen das Vermieter-Dossier

Der kostenlose Rechner oben wendet diese Methode für Ihre Wohnung automatisch an. Das vollständige Vermieter-Dossier geht weiter: individuelle Mietspiegel-Einordnung, Mietpreisbremse-Prüfung mit allen Paragraphen, Marktvergleich mit echten Inseraten, drei Preisszenarien und Exposé-Texte. Sofort per E-Mail.

Marktvergleich mit echten Inseraten (ImmoScout24, Immowelt)
Mietspiegel-Einordnung — Schritt für Schritt hergeleitet
Mietpreisbremse-Prüfung mit allen Paragraphen
Drei Preisszenarien: konservativ, empfohlen, ambitioniert
Vermieter-Checkliste + fertige Exposé-Texte
PDF-Export · 90 Tage gültig · Sofort-Zustellung per E-Mail

Häufige Fragen zu Miete richtig berechnen

Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Nettomiete?

In Deutschland meinen beide Begriffe dasselbe: die Miete ohne Nebenkosten. Die "Bruttomiete" oder "Warmmiete" enthält zusätzlich Heizung, Wasser und sonstige Betriebskosten. Die Mietpreisbremse bezieht sich ausschließlich auf die Kaltmiete.

Wie oft darf ich die Miete neu berechnen?

Bei Neuvermietung immer. Bei Bestandsmietern nach § 558 BGB nur alle 15 Monate, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die Kappungsgrenze (20 % in 3 Jahren, in Mietpreisbremse-Gebieten 15 %).

Gilt die Berechnungsmethode auch für Häuser?

Nein. Für Einfamilienhäuser existiert in den meisten Gemeinden kein qualifizierter Mietspiegel. Die Berechnung erfolgt dort marktbasiert mit Vergleichshäusern. Wir bieten dafür ein eigenes Haus-Vermieter-Dossier für 49 € an.

Was passiert wenn die Vormiete über der Obergrenze lag?

Dann greift die Vormiete-Ausnahme nach § 556e BGB: Sie dürfen bis zur Höhe der zuletzt gezahlten Kaltmiete gehen, auch wenn das über der §556d-Obergrenze liegt. Die Vormiete muss im neuen Mietvertrag offengelegt werden.

Wie berücksichtige ich eine Modernisierung in der Berechnung?

Bei umfassender Modernisierung (Kosten ≥ 1/3 vergleichbarer Neubaukosten) fällt die erste Vermietung danach unter § 556f BGB — die Mietpreisbremse gilt nicht. Bei kleineren Modernisierungen gibt es Zuschläge auf den Mietspiegel-Basiswert (meist 0,10-0,50 €/m² je nach Maßnahme).

Weiterführende Themen

Miete richtig ansetzen
Marktpositionierung: Wann konservativ, wann ambitioniert vermieten?
Miete richtig festlegen
Der Entscheidungsprozess: 5 Schritte zur finalen Miethöhe.
Miete richtig erhöhen
Bei Neuvermietung das Maximum herausholen — rechtssicher.
Mietpreis für Ihr Haus
Marktbasierte Analyse für EFH, DHH, Reihenhaus. 49 €.
Kostenloser Mietspiegel-Rechner
PLZ eingeben und sofort Vergleichsmiete sehen.

Miete in 3 Minuten berechnen lassen

Daten eingeben · 29 € bezahlen · Dossier sofort per E-Mail erhalten. Fertig.

Vollständiges Dossier anfordern — 29 €